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Reha Sport § 44 SGB

 

- Anmeldung zu den Kursen erfolgt über unsere Mitgliederapp

- Neuanmeldungen unter Tel. 05130 582188

- Teilnahme ist nur mit einer gültigen Rehasportverordnung möglich



Gruppen:

Montags 09:00 - 09:45 Uhr, 10.00 - 10.45 Uhr und 17:15 - 18:00 Uhr

Mittwochs 10:00 - 10:45 Uhr und 18:30 - 19:15 Uhr

Freitags von 10:00 - 10:45 Uhr und 11:15 - 12:00 Uhr


Reha Sport nach § 44 SGB Abs 1, Nr. 3 und 4


 


vom Arzt verordnet - von den Krankenkassen bezahlt

Reha ( Rehabilitations-) Sport - Was ist das ?

Reha Sport ist ein vom Arzt verordnetes Bewegungstraining mit der Betonung auf Sport.

Für wen ist Reha Sport geeignet ?

Reha Sport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen ( wie z. B. Beschwerden am Stütz - und Bewegungsapparat, bzw. an der Wirbelsäule, Gelenkbeschwerden, Arthrose, Rückenschmerzen, Osteoporose, Morbus Bechteres, Multiple Sklerose oder auch Inkontinenz und Übergewicht ...) in Betracht kommen.

Der Rehasport ist individuell auf den körperlichen Leistungszustand der Betroffenen abgestimmt. Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen / physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg und das körperliche Wohlbefinden. 

Ziele des Reha Sportes

Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewußtsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu lebensbegleitendem Sporttreiben motiviert werden.

Wer kann Reha Sport verordnen ?

Grundsätzlich jeder Arzt. Unabhänig von seinem Budget ! Die dazu notwendige Verordnung nach § 44 SGB unterliegt nicht der Heilmittelverordnung, ist somit also budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten, die Kostenträger ( Krankenkassen ) übernehmen hierbei für sie die kompletten Kursgebühren, also die Betreuung durch einen speziell ausgebildeten Übungsleiter.

Wie geht das ? 

Für die Teilnahme am Rehasport benötigen sie eine Verordnung ( Formular 56 ) vom Arzt. Die Verordnung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten, die in max. 18 Monaten zu absolvieren sind. Rehabilitationssport wird als Gruppentraining mit maximal 15 Personen angeboten. 

Die Verordnung muss dann zur Bewilligung bei dem zuständigen Kostenträger, in der Regel ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Mit der dann bewilligten Verordnung kommen Sie zu uns und es kann losgehen.....

Was kostet mich der Reha Sport ?

Die Kosten für den Reha Sport werden vom Kostenträger übernommen, für sie fallen keine weiteren Kosten an. Zur Teilnahme am Reha Sport ist keine Mitgliedschaft im Rehaverein notwendig. 

 

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